Beratung Sozialversicherungsrecht

Die Sozialversicherungsberatung Zürich-Schaffhausen unterstützt Mitglieder, damit sie ihre Ansprüche bei den Sozialversicherungen geltend machen können.

Unsere Sozialversicherungsfachleute prüfen die Situation und empfehlen, wie vorzugehen ist. Falls nötig, übernehmen sie die Korrespondenzen und Einsprachen. Berechtigte Ansprüche setzen unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Procap Schweiz notfalls vor Gericht durch.

Mitglieder

Die Rechtsberatung steht grundsätzlich allen Mitgliedern von Procap Zürich-Schaffhausen zur Verfügung, ab dem zweiten Mitgliedsjahr kostenlos. Art und Umfang dieser Dienstleistung werden in einer Mandatsvereinbarung festgelegt. Unser Service beschränkt sich auf die Sozialversicherungen und umfasst keine Fragen anderer Rechtsgebiete.

Nichtmitglieder

Sind Sie (noch) kein Mitglied von Procap Zürich-Schaffhausen und haben Fragen zu Sozialversicherungen? Für Nicht-Mitglieder ist eine einmalige kurze und mündliche Beratung kostenlos. Für eine längere Beratung ist eine Aktivmitgliedschaft notwendig.

Hier finden sie weitere Informationen für Nicht - Mitglieder

Kontakt


Wichtiger Hinweis für eine Beratung

Ist eine Person mit dem Entscheid einer Sozialversicherung nicht einverstanden, muss innert kurzer Zeit (Frist) reagiert werden. Die meisten Fristen dauern 30 Tage nach Erhalt eines Entscheids. In diesen 30 Tagen ist zu prüfen, ob gegen den Entscheid rechtlich vorgegangen werden kann. Dazu sind verschiedene Abklärungen notwendig.

Ich bin Procap Mitglied. Was muss ich beim Erhalt eines Vorbescheids oder einer Verfügung tun?

  • Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Procap Sektion auf.
  • Senden Sie Procap den Entscheid per E-Mail oder A-Post.
  • Informieren Sie Procap, bei welchen Ärztinnen und Ärzten Sie in Behandlung sind, und ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
  • Behalten Sie das Kuvert, mit welchem der Entscheid bei Ihnen eingetroffen ist. Der Poststempel ist wichtig für die Fristenberechnung.

Ich bin Procap Mitglied. Was kann ich tun, bevor ich einen Entscheid erhalten habe?

Die Antwort ist je nach Sozialversicherung und Leistung unterschiedlich.

  • Kontaktieren Sie Procap, bevor Abklärungen z.B. für die Hilflosenentschädigung oder die berufliche Situation stattfinden.
  • Kontaktieren Sie Procap, bevor Sie zu einer Gutachterin oder einem Gutachter zur medizinischen Beurteilung gehen. 
  • Kontaktieren Sie Procap, wenn Sie andere Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsprüfung von Sozialversicherungen haben.

Ich bin kein Procap Mitglied. Gelten die Antworten auch für mich?

Auch Sie müssen bei Entscheiden so schnell wie möglich reagieren. Fristen laufen bei allen Personen. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung oder vorhandene Beratungsstellen (z.B. die Sozialhilfe oder andere Beratungsstellen). Gerne dürfen Sie sich bei Procap melden. Procap prüft, ob eine Unterstützung möglich ist oder versucht Ihnen andere Beratungsstellen anzugeben.


IV-Stelle Zürich: Online-Service für die Rückerstattung von IV-Leistungen

Wer eine Verfügung für Kostenübernahme hat, muss verschiedene IV-Leistungen der IV-Stelle Zürich als Rechnung einsenden. Einige Beispiele sind nachfolgend aufgelistet:

  • Hilfsmittel
  • Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
  • Assistenzbeitrag
  • Reisekosten und Verpflegung

Diese Leistungen müssen mit dem offiziellen Rechnungsformular abgerechnet werden. Neu kann dies rasch und unkompliziert über einen Online-Service gemacht werden: www.svazurich.ch/iv-rechnungen

Der Online-Service steht für Versicherte und deren gesetzliche Vertretung zur Verfügung. Die Vorteile gegenüber den früheren Papierformularen liegen auf der Hand:

  • Kein Papier und kein Porto mehr nötig
  • Kürzere Bearbeitungszeit und deshalb schnellere Auszahlung
  • Übersicht über die eingereichten Rechnungen
  • Einblick über den Bearbeitungsstand bei der SVA Zürich

Procap Schweiz bietet zu folgenden Themen weitere Informationen an